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Liebe zu den Tieren

Haftpflicht für exotische Tiere

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem § 833 Bürgerliches Gesetzbuch, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vor allem für Halter von größeren Tieren (z. B. Hunde oder Pferde) von Bedeutung, da kleinere Haustiere in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind. Eine Sonderrolle spielen hier sogenannte Exoten.

 

Ob Schlange, Spinne, Adler oder Alpaka . . . diese Tiere müssen separat versichert werden

Eine Haftpflichtversicherung für exotische Tiere, auch als exotische Tierhalterhaftpflicht bekannt, ist eine spezielle Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch exotische Haustiere verursacht werden. Im Gegensatz zu Hunden oder Pferden, für die es spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherungen gibt, sind exotische Tiere oft nicht durch eine normale private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Diese Versicherung ist besonders wichtig, da exotische Tiere oft unvorhersehbares Verhalten zeigen können, das zu Schäden an Eigentum oder Personen führen kann.

Versichert werden:
- Spinnen
- Skorpione
- Hundertfüßler
- Wildvögel
- Wildziegen
- Wildschafe
- Alpakas
- Fische
- Frösche
- Korallen
- Cephalopoden


Die Haftpflichtversicherung drei wichtige Aufgaben für Sie als Versicherungsnehmer:

Prüfungsfunktion - Sie prüft Ihre gesetzliche Haftpflicht im Schadenfall
Befreiungsfunktion - Sie reguliert an Sie gestellte berechtigte Ansprüche
Rechtsschutzfunktion - Sie wehrt an Sie gestellte unberechtigte Ansprüche ab.

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