
Haftpflicht für exotische Tiere
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem § 833 Bürgerliches Gesetzbuch, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vor allem für Halter von größeren Tieren (z. B. Hunde oder Pferde) von Bedeutung, da kleinere Haustiere in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind. Eine Sonderrolle spielen hier sogenannte Exoten.
Ob Schlange, Spinne, Adler oder Alpaka . . . diese Tiere müssen separat versichert werden
Eine Haftpflichtversicherung für exotische Tiere, auch als exotische Tierhalterhaftpflicht bekannt, ist eine spezielle Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch exotische Haustiere verursacht werden. Im Gegensatz zu Hunden oder Pferden, für die es spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherungen gibt, sind exotische Tiere oft nicht durch eine normale private Haftpflichtversicherung abgedeckt. Diese Versicherung ist besonders wichtig, da exotische Tiere oft unvorhersehbares Verhalten zeigen können, das zu Schäden an Eigentum oder Personen führen kann.
Versichert werden:
- Spinnen
- Skorpione
- Hundertfüßler
- Wildvögel
- Wildziegen
- Wildschafe
- Alpakas
- Fische
- Frösche
- Korallen
- Cephalopoden